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Wendet die Verordnung (EU) 2024/2847 an — Pure-SaaS-Scopetest nach Erwägungsgrund (12), Produktklassifizierung nach Anhang III/IV, wesentliche Cybersicherheitsanforderungen des Anhangs I Teil I, Schwachstellenbehandlung und SBOM des Anhangs I Teil II, Unterstützungszeiträume nach Art. 13 und Incident-Meldung nach Art. 14 (gilt ab 11. September 2026) — für eine 0–100-Konformitätsbereitschafts-Punktzahl mit priorisierter Sanierungs-Roadmap.
Zwei Gate-Fragen entscheiden, ob die Verordnung (EU) 2024/2847 auf Ihr Produkt anwendbar ist (Inverkehrbringen + Ausnahmen des Art. 2).
Bringen Sie ein Produkt mit digitalen Elementen (Hardware, Softwareprodukt, SDK, mobile App, Firmware oder das vom Hersteller betriebene Fernverarbeitungs-Backend, das für die Funktion erforderlich ist) auf den EU-Markt, gegen Entgelt oder unentgeltlich?
Bereitstellung umfasst jede Lieferung zum Vertrieb, Verbrauch oder zur kommerziellen Nutzung in der EU. Reine Open-Source-Software außerhalb kommerzieller Tätigkeit ist ausgenommen; kommerzielle FOSS oder monetarisierte Produkte sind abgedeckt.
Ist Ihr Produkt nach Art. 2 ausgenommen (Medizinprodukt nach MDR/IVDR, Fahrzeugtyp genehmigung, Luftsicherheit, Schiffsausrüstung oder nationale Verteidigung/Sicherheit)? Wählen Sie „Nein“, wenn Ihr Produkt NICHT ausgenommen ist.
Produkte, die unter die Verordnungen (EU) 2017/745, 2017/746, 2019/2144, 2018/1139 oder die Richtlinie 2014/90/EU fallen, sind vom CRA befreit, weil sektorale Rechtsvorschriften ihre Cybersicherheit regeln.
Beantworten Sie Q01 und Q02, um den Anwendungsbereich zu bestimmen.
Ein zweites Paar Augen vor den teuren Fehlern. Melden Sie sich für ein Strategiegespräch.